Rechtsanwalt und Avvocato stabilito – Beratung auf Deutsch
Als Rechtsanwalt und Avvocato stabilito stehe ich Ihnen gezielt zur Seite, wenn Sie als deutscher Investor oder Käufer eine Immobilie in Italien erwerben möchten. Ich begleite Sie von der ersten juristischen Orientierung über die strategische Planung und grenzüberschreitende Vertragsgestaltung (bspw. Vorverträge wie den compromesso di compravendita oder den preliminare) bis hin zur sicheren Umsetzung, z. B. bei Genehmigungsverfahren, Steuerfragen (z. B. IMU, TARI, IRPEF) und kommunalen Formalitäten. Dabei kombiniere ich fundierte rechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis sowohl des deutschen als auch des italienischen Rechts und setze Ihre Interessen zielgerichtet und individuell um.
Ich berate in allen Phasen des Immobilienkaufs in Italien – von der Prüfung des Kaufvorvertrags (compromesso) und des notariellen Hauptvertrags bis zur Einsicht in Grundbuch und Kataster. Beim Verkauf unterstütze ich bei der Vertragsgestaltung und entwickle Lösungen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
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Ich berate in allen Phasen der Immobilienvermietung in Italien – von der Auswahl der passenden Vertragsform bis zur Klärung mietrechtlicher Besonderheiten. Abgedeckt werden sowohl Ferienvermietung als auch langfristige Wohnraum- und Gewerbemiete.
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Im Zusammenhang mit Bau- oder Sanierungsmaßnahmen prüfe ich die rechtlichen Rahmenbedingungen und begleite bei Genehmigungsverfahren (SCIA, CILA), der Prüfung von Architektenverträgen sowie der Vertretung in Verwaltungsverfahren.
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Unternehmen und Investoren begleite ich bei Hotel- und Tourismusimmobilien, Büro- und Gewerbeflächen sowie Asset-Deals und Share-Deals – inklusive gesellschaftsrechtlicher Strukturierung und steuerlicher Optimierung.
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Der Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung einer Immobilie in Italien sind regelmäßig mit steuerlichen Konsequenzen verbunden – Grunderwerbsteuer, laufende Grundsteuern (IMU, TASI) und Einkommensteuer auf Mieteinnahmen. Ich arbeite mit qualifizierten Steuerberatern zusammen.
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Immobilien in Italien sind häufig Bestandteil von grenzüberschreitenden Erbfällen. Ich prüfe die erb- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und unterstütze bei der Übertragung oder Veräußerung geerbter Immobilien – auch bei komplexen Erbengemeinschaften.
mehr erfahren ›Ob in Italien, Deutschland, Österreich oder der Schweiz – ich stehe Ihnen gerne auch persönlich für Beratungsgespräche vor Ort zur Verfügung. Termine können nach Vereinbarung in meinen Räumlichkeiten in Mailand, am Comer See, in Köln oder Heidelberg stattfinden – oder auf Wunsch ebenso in digitaler Form.
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