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FAQ: Erbrecht
in Italien.

Ich berate und vertrete Mandantinnen und Mandanten in grenzüberschreitenden Erbfällen mit deutsch-italienischem Bezug – von der Nachlassplanung zu Lebzeiten über die Abwicklung des Erbfalls bis zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Die richtige Gestaltung von Testament, Rechtswahl und Steuerstruktur kann die Belastungen für Erben erheblich reduzieren und Streit dauerhaft vermeiden.