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FAQ: Gesellschaftsrecht
in Italien.

Das deutsch-italienische Gesellschaftsrecht verbindet zwei unterschiedliche Rechtstraditionen: die deutsche Kapitalgesellschaft mit ihrer strengen Kapitalerhaltung und formalen Struktur auf der einen Seite, die flexible und gestaltungsoffene S.r.l. des Codice Civile auf der anderen. Für Unternehmer, Investoren und Gesellschafter mit Bezug zu beiden Ländern ergeben sich daraus täglich praktische Rechtsfragen.

Ich berate und vertrete in der Gründung und Strukturierung von Gesellschaften, bei M&A-Transaktionen, Gesellschafterstreitigkeiten und der Gestaltung von Joint-Venture-Vereinbarungen. Diese FAQ beantwortet die häufigsten Fragen aus meiner Beratungspraxis.