Meine anwaltliche Tätigkeit ist auf grenzüberschreitende Mandate mit Bezug zu Deutschland und Italien ausgerichtet. Von meinen Kanzleistandorten in Mailand und am Comer See aus berate ich in ausgewählten Fragen des internationalen Wirtschafts- und Privatrechts. Schwerpunkte bilden das Gesellschafts- und Handelsrecht, das Immobilienrecht sowie das Erbrecht.
Grenzüberschreitende Sachverhalte lassen sich regelmäßig nicht durch die isolierte Anwendung einer einzelnen Rechtsordnung erfassen. Erforderlich ist vielmehr eine kohärente Prüfung des deutschen und italienischen Rechts unter Einbeziehung des Unionsrechts und des internationalen Privatrechts. Dabei sind neben dem anwendbaren Recht insbesondere Zuständigkeiten, Formerfordernisse, registerrechtliche Fragen und die praktische Durchsetzbarkeit in beiden Staaten zu berücksichtigen.
Ich bin als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen und als Avvocato stabilito beim Ordine degli Avvocati di Milano eingetragen. Diese berufliche Verankerung in beiden Ländern bildet die Grundlage für eine einheitliche Bearbeitung deutsch-italienischer Mandate. Soweit erforderlich, koordiniere ich die Zusammenarbeit mit Notaren, Steuerberatern und weiteren spezialisierten Beratern. Die Beratung und Korrespondenz erfolgen auf Deutsch, Italienisch, Englisch und Französisch.
Die Mandate werden persönlich, mit klarer strategischer Ausrichtung und in unmittelbarer Abstimmung mit dem Mandanten geführt. Im Vordergrund stehen eine präzise rechtliche Analyse, eine verlässliche Einschätzung bestehender Risiken und eine sorgfältige Vorbereitung der jeweils erforderlichen Schritte. Ziel ist eine rechtlich belastbare und praktisch umsetzbare Lösung, die den wirtschaftlichen und persönlichen Interessen des Mandanten Rechnung trägt.