Ich arbeite mit qualifizierten Steuerberatern zusammen, um eine integrierte Beratung zu gewährleisten, die sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte Ihrer Immobilienstrategie in Italien umfasst.
Beim Erwerb
Beim Erwerb fallen je nach Objekttyp verschiedene Steuern an: Die Grunderwerbsteuer (imposta di registro) wird regelmäßig auf Grundlage des Katasterwerts bemessen, mit reduzierten Sätzen für Erstwohnungen und landwirtschaftliche Nutzung. Bei Erwerb von Neubauten vom Bauträger fällt stattdessen Mehrwertsteuer (IVA) an. Hinzu kommen Hypotheken- und Katastergebühren (imposta ipotecaria e catastale).
Laufende Abgaben
Als Eigentümer einer Immobilie in Italien fallen laufende Abgaben an: Die IMU (Imposta Municipale Unica) als Grundsteuer wird auf Grundlage des Katasterwerts und der Nutzungsart berechnet. Hinzu kommen TASI (Gemeindesteuer für öffentliche Dienste) und TARI (Abfallgebühr). Diese Abgaben variieren erheblich je nach Gemeinde.
Mieteinnahmen
Mieteinnahmen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer (IRPEF). Eigentümer können zwischen der regulären Besteuerung und der cedolare secca – einer pauschalen Abgeltungssteuer – wählen, die vor allem bei Wohnraummiete attraktiv ist. Gewerbliche Vermietung kann der Mehrwertsteuer unterliegen.
Veräußerung
Verkäufe innerhalb bestimmter Fristen oder zu gewerblichen Zwecken können Kapitalertragsteuer auslösen. Erbschaften und Schenkungen unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad, dem Katasterwert und möglichen Freibeträgen abhängt.