Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen zu verpflichten, in ihren globalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards zu achten und Verstöße gegen diese zu vermeiden.
Mit dem LKSG werden Unternehmen mit derzeit über 3000 Mitarbeitern verpflichtet, ihre Lieferketten systematisch auf Risiken zu untersuchen und Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Konkret müssen die betroffenen Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen und ein präventives Maßnahmenprogramm erstellen, um sicherzustellen, dass sie Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihren Lieferketten erkennen und die Verletzung derselben vermeiden bzw. abwenden.
Das LKSG ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu nachhaltigeren weltweiten Lieferketten. Es ist auch ein wichtiger Meilenstein der deutschen Rechtsordnung, da es das eines der ersten Gesetze dieser Art in Europa ist. Für die Unternehmen ist das LKSG aber auch eine Herausforderung. Sie müssen sich intensiver mit ihren Lieferketten auseinandersetzen und gegebenenfalls Veränderungen in diesen vornehmen.
Unternehmen, die gegen das LKSG verstoßen, riskieren empfindliche Bußgelder und Imageschäden. Es ist daher ratsam, sich mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut zu machen und gegebenenfalls fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, zumal sich die Zahl der von dem Gesetz erfassten Unternehmen ab dem Jahre erheblich vergrößern dürfte. Dann werden auch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern von dem Anwendungsbereich des LKSG erfasst sein.
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