Alessandro De Maria

Rechtsanwalt für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen

Als Rechtsanwalt und Avvocato stabilito stehe ich Ihnen gezielt zur Seite, wenn Sie als deutscher Investor oder Käufer eine Immobilie in Italien erwerben möchten. Ich begleite Sie von der ersten juristischen Orientierung über die strategische Planung und grenzüberschreitende Vertragsgestaltung (z. B. notarielle Vorvereinbarungen wie den „compromesso di compravendita“) bis hin zur sicheren Umsetzung, z. B. bei Genehmigungsverfahren, Steuerfragen (z. B. IMU, TARI, IRPEF) und kommunalen Formalitäten. Dabei kombiniere ich fundierte rechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis sowohl des deutschen als auch des italienischen Rechts und setze Ihre Interessen zielgerichtet und individuell um.

Deutsch italienischer Rechtsanwalt Alessandro De MariaDeutsch italienischer Rechtsanwalt Alessandro De Maria

Alessandro De Maria

Immobilienrecht in Italien

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Ich berate Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Immobilienkaufs in Italien – von der Prüfung des Kaufvorvertrags (compromesso) und des notariellen Hauptvertrags bis zur Einsicht in Grundbuch und Kataster. Dabei werden auch öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa bestehende Baugenehmigungen oder mögliche Nutzungsänderungen, frühzeitig geklärt.
Beim Verkauf einer Immobilie unterstütze ich bei der Vertragsgestaltung, prüfe die Grundbuch- und Katastereinträge auf Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Zustand und entwickle Lösungen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

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Vor Ort oder digital

Ob in Italien, Deutschland, Österreich oder der Schweiz – ich stehe Ihnen gerne auch persönlich für Beratungsgespräche vor Ort zur Verfügung. Termine können nach Vereinbarung in meinen Räumlichkeiten in Mailand, am Comer See, in Köln oder Heidelberg stattfinden – oder auf Wunsch ebenso in digitaler Form.